Dienstleistung
Nachträgliche Buchung von Sonderbetreuungszeiten in Kindertagesstätten der Gemeinde Ostrhauderfehn
Die Gemeinde Ostrhauderfehn bietet in ihren Betreuungseinrichtungen wie der Kinderkrippe Wüppsteertjes, der Kindertagesstätte Fehnwichtel, der Kindertagesstätte Farbenland und dem Kindergarten Farbenwelt Sonderbetreuungszeiten an.
Aufgrund der unterschiedlichen Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen variieren auch die angebotenen Sonderbetreuungszeiten.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Bei kommunalen Betreuungseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Telefon 04952 8050, Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn.
Anträge / Formulare
Für die nachträgliche Anmeldung einer Sonderbetreuungszeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit je angefangene halbe Stunde wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.
Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Gebühren befreit, sofern die maximale tägliche Betreuungszeit insgesamt nicht mehr als 8 Stunden umfasst. Die Sonderöffnungszeiten werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn nach Verfügbarkeit bewilligt.
Schlagwörter
Kinderkrippe, Kindergarten, Sonderbetreuungszeit, Sonderöffnungszeit, Kindertagesstätte
Bei kommunalen Betreuungseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Telefon 04952 8050, Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn.
Für die nachträgliche Anmeldung einer Sonderbetreuungszeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit je angefangene halbe Stunde wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.
Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Gebühren befreit, sofern die maximale tägliche Betreuungszeit insgesamt nicht mehr als 8 Stunden umfasst. Die Sonderöffnungszeiten werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn nach Verfügbarkeit bewilligt.