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Zuschuss für die geleistete Jugendarbeit in den Vereinen - Einreichen der Liste online

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Die Gemeinde Ostrhauderfehn gewährt den Vereinen mit Sitz in Ostrhauderfehn jährlich einen Zuschuss für die Jugendarbeit in Höhe von 10,00 € je jugendlichem Vereinsmitglied mit Wohnsitz in Ostrhauderfehn. Vereine die ihren Sitz nicht in Ostrhauderfehn haben, deren Tätigkeit sich jedoch auf das Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn erstreckt und deren Angebot nicht von Ostrhauderfehner Vereinen abgedeckt wird, erhalten diesen Zuschuss für Jugendliche mit Wohnsitz in Ostrhauderfehn ebenfalls, wenn mindestens fünf Jugendliche aus Ostrhauderfehn dort Mitglied sind.

Die jugendlichen Vereinsmitglieder werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Fristsetzung bei den Vereinen abgefragt. Nicht oder nicht fristgerecht bei der Gemeinde eingegangene Rückmeldungen führen zu einem Verlust des Zuschusses. Eine Streichung von Vereinen aus der Liste oder eine Erweiterung der Liste erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses.

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Freitag
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Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Für Fragen zur Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Ostrhauderfehn wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Ostrhauderfehn
Hauptamt
Herr Brink/Frau Waden
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8050

 


Für die Einrichung der Liste nutzen Sie bitte das oben rechts angegebene Formular.


Nach dem Abgabetermin erhalten Sie zeitnah unaufgefordert eine Nachricht über die Auszahlung.


Bei der Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Ostrhauderfehn. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.

Nicht oder nicht fristgerecht bei der Gemeinde eingegangene Rückmeldungen führen zu einem Verlust des Zuschusses.


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