Dienstleistung
Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
Gebühr:
EUR 40,00
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen
bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Abgabe:
EUR 100,00
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr: EUR 40,00
Abgabe: EUR 100,00
Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.