Dienstleistung
Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
Bitte nutzen Sie in erster Linie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder aber auch ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Abmeldung
".
Schlagwörter
Tierhaltung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte nutzen Sie in erster Linie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder aber auch ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".