Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-30
04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
Steuermaßstab und Steuersätze
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ostrhauderfehn
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn
www.ostrhauderfehn.de
.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Steuermaßstab und Steuersätze
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde pro Haushalt, Wirtschaftsbetrieb oder einen Halter bemessen.
Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 78,00 Euro
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde den vollsteuerpflichtigen Hunden als erster und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte nutzen Sie das Online-Formular. Dies können Sie online einreichen oder ausdrucken und der Gemeinde Ostrhauderfehn übersenden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrhauderfehn www.ostrhauderfehn.de .