Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

Zum Formular
Online Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

Zum Formular

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.


Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Melderegisterauskunft, Ausländerstelle, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand