Online Voranmeldung eines Zuzuges

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Online Anmeldung einer Nebenwohnung

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Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.


Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Fax
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Telefon
04952 805-0
Telefon
04952 805-0

Häufig gestellte Fragen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.


  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein