Dienstleistung
Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: kostenfrei
Abgabe: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Voraussetzungen
- Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Schlagwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Trennung, getrenntlebend, Scheidung, Vaterschaft, Jugendamt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, Beistand, Ehescheidung