Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.



Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: kostenfrei

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.


Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt


Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt


  • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen


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