Stand der Erklärung: 14.03.2023

 

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kommune365.de/gemeinde-visbek.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zu gestalten. Die Website ist überwiegend, aber nicht vollumfänglich barrierefrei.

Nicht alle Funktionen unserer Website sind auf Barrierefreiheit geprüft. Die Gemeindeverwaltung Visbek arbeitet an der Umsetzung und bemüht sich, die Defizite nach und nach zu beheben.

 

Folgende Funktionen/Maßnahmen wurden umgesetzt:

·         Schrift/Darstellung vergrößern bzw. verkleinern

·         Die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts an (responsive Design)

·         Texte lassen sich vorlesen

·         Kontraste sind einstellbar

·         Die Seite kann mit der Tastatur gesteuert werden

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.
  • Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei.
  • Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.03.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung vom 14.03.2023.

 

Feedback und Kontaktangaben

Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie hier mitteilen:

Gemeinde Visbek

Frau Yvonne Albers

Rathausplatz 1

49429 Visbek

albers@visbek.de

Tel. 04445 8900-22

Fax: 04445 8900-77

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de