Dienstleistung
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Schlagwörter
Geburt, Geburtsurkunde, Baby