Dienstleistung
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Verwaltung.
Schlagwörter
Gewerbe, selbständig, selbstständig, Firma