Dienstleistung
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Handelsregisterauszug
- ggfls. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggfls. Erlaubnisurkunde
- ggfls. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Je Ummeldung fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Verwaltung.
Schlagwörter
Gewerbe, selbständig, selbstständig, Firma