Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

 

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Gemeinde Visbek.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.