Mit dem Mehrgenerationenzuschuss fördert die Gemeinde Visbek das Errichten von Einliegerwohnungen bei An-, Um- oder Neubauten . Der Hauseigentümer muss dafür weiterhin das Haus bewohnen und die Einliegerwohnung über einen separaten Eingang verfügen.

·        Der Hauseigentümer bewohnt weiterhin das Haus

·        Es wird max. eine Einliegerwohnung gefördert

·        Die Einliegerwohnung hat einen separaten Zugang

 

Die Förderung erfolgt zehn Jahre lang. Es erfolgt jährlich eine Überprüfung der Voraussetzungen.


Mehrgenerationenzuschuss, Umbau, Anbau, Neubau