Dienstleistung
Mehrgenerationenzuschuss
Mit dem Mehrgenerationenzuschuss fördert die Gemeinde Visbek das Errichten von Einliegerwohnungen bei An-, Um- oder Neubauten . Der Hauseigentümer muss dafür weiterhin das Haus bewohnen und die Einliegerwohnung über einen separaten Eingang verfügen.
Voraussetzungen
· Der Hauseigentümer bewohnt weiterhin das Haus
· Es wird max. eine Einliegerwohnung gefördert
· Die Einliegerwohnung hat einen separaten Zugang
Die Förderung erfolgt zehn Jahre lang. Es erfolgt jährlich eine Überprüfung der Voraussetzungen.
Schlagwörter
Mehrgenerationenzuschuss, Umbau, Anbau, Neubau