Baubeschreibung

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Nachweis des Brandschutzes

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Betriebsbeschreibung

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Verfahrensbeschreibung

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Bauantrag incl. Sonderbauten gemäß § 63 beziehungsweise § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

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Antrag auf Abweichung nach § 66 NBauO

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Vollmacht digitales Baugenehmigungsverfahren

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Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für bestimmte Gebäude eingeschränkt geprüft.

 

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird durch die Stellung eines Bauantrages für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ausgelöst. Die unter § 2 Abs. 5 NBauO aufgeführten Sonderbauten unterliegen nicht dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

 

Der Bauherr/ die Bauherrin muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/ eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die Bauvorlagen sind von dem Entwurfsverfasser/ der Entwurfsverfasserin digital einzureichen.

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-6099
Telefon
Die Telefonnummern der Ansprechpartner/innen finden Sie unter dem Auswahlmenü "Telefonischer Kontakt"

Häufig gestellte Fragen

 

 

Bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden bedarf es zusätzlich der Vorlage folgender Unterlagen:

  • Betriebsbeschreibung
  • Ggf. Darlegung der Kompensation
  • Berechnung der gewerblichen Nutzfläche
  • Ggf. Maschinenaufstellplan

Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:

 

Planungsrecht:

  • 04941/16-6010
  • 04941/16-6030
  • 04941/16-6031


Bauordnungsrecht:

  • 04941/16-6002
  • 04941/16-6006
  • 04941/16-6008
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  • 04941/16-6017
  • 04941/16-6081

Bauen, Bauvorlagen, § 63 NBauO, Baumaßnahmen