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Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bewirtschaftet der Landkreis Oldenburg die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) und nach Maßgabe der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg.

 

Die kreisangehörigen Kommunen leisten dem Landkreis Verwaltungshilfe bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg. Hierunter fällt u.a. die Entgegennahme von Anträgen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern. Über die nebenstehenden Formulare können Sie entsprechende Aufträge an die jeweils genannte Kommune übermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Das An-, Ab- und Ummelden von Abfallbehältern erfolgt bei der Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde.


Berücksichtigen Sie bitte, dass die Erledigung 1-2 Wochen dauern kann. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Auftrages.