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Gemäß § 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.

 

Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Bauzaunes, Containers oder ähnlichem für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, ist bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO zu beantragen.

Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/8589231
Telefon
04431/85231

Häufig gestellte Fragen