Dienstleistung
Befähigungsnachweis für das Befördern von Tieren
Wichtigste Merkmale
Antrag online einreichen
Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km befördert bzw. betreut, benötigt nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag grundsätzlich von dem für die Arbeitsstelle des Antragstellers zuständigen Veterinäramt erteilt.
Einrichtung
Veterinäramt
Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Fax
04431/85468
04431/85468
Telefon
04431/85482
04431/85482
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
- Passbild
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
- Passbild