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Befähigungsnachweis für das Befördern von Tieren beantragen

Zum Formular

Jede Person, die Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km befördert bzw. betreut, benötigt nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ab 5. Januar 2008 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag grundsätzlich von dem für die Arbeitsstelle des Antragstellers zuständigen Veterinäramt erteilt.

Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/85468
Telefon
04431/85482

Häufig gestellte Fragen

Zuständig für die Ausstellung des Befähigungsnachweises ist das Veterinäramt des Landkreises Oldenburg.


  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
  • Passbild