Dienstleistung
Bürgergeld beantragen
Der Landkreis Oldenburg ist seit 2005 mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweiter Teil (SGB II) für die Aufgabe der Gewährung von Bürgergeld-Leistungen (vormals Arbeitslosengeld II) einschließlich der Betreuung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose zuständig (auch „Grundsicherung für Arbeitsuchende“).
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
04431/85119
04431/85120
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Bürgergeld-Leistungen kann in Anspruch nehmen, wer
- dauerhaft im Landkreis Oldenburg wohnt,
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist (alle Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit - 6 Monate - außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein),
- keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat oder
- das Arbeitslosengeld I den Bedarf nicht ausreichend deckt,
- zwischen 15 und 66 Jahren alt ist (bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).
Verfahrensablauf
Das Bürgergeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann im Rathaus/Sozialamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Bitte nutzen Sie für eine Antragsstellung in Papierform das Antragsformular und die zugehörigen Anlagen der Bundesagentur für Arbeit.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Bürgergeld online zu stellen. Nutzen Sie den Online-Antrag aktuell bitte nur, wenn Sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter Landkreis Oldenburg erhalten.
Das Ausfüllen des Antrags dauert je nach Personenzahl und Lebenssituation unterschiedlich lange und beträgt mindestens ca. 30 Minuten, häufig auch länger. Der Antrag kann jedoch auf ihrem Gerät zwischengespeichert und später fortgesetzt werden.
Mit dem Online-Antrag möchten wir Ihnen helfen, mit wenig bürokratischem Aufwand notwendige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Damit dies gelingt, ist es sehr wichtig, dass wir von Ihnen so viele Angaben wie möglich erhalten. Fehlende Informationen müssen durch das Jobcenter nachgefordert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, Nachweise gleich mit hochzuladen, so dass diese uns mit dem Online-Antrag sofort vorliegen.
Falls Sie noch nicht alle Nachweise zur Hand haben, können Sie diese später auf dem Postweg oder ebenfalls online übermitteln. Wir empfehlen die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer, damit wir Sie bei Nachfragen zeitnah kontaktieren können.
Nach Vorliegen aller Angaben entscheidet das Jobcenter über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nicht für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag wirkt jedoch grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine – die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
Schlagwörter
ALG II, ALG 2, Hartz IV, Hartz 4, SGB II, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung
Bürgergeld-Leistungen kann in Anspruch nehmen, wer
- dauerhaft im Landkreis Oldenburg wohnt,
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist (alle Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit - 6 Monate - außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein),
- keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat oder
- das Arbeitslosengeld I den Bedarf nicht ausreichend deckt,
- zwischen 15 und 66 Jahren alt ist (bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).
Das Bürgergeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann im Rathaus/Sozialamt der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Bitte nutzen Sie für eine Antragsstellung in Papierform das Antragsformular und die zugehörigen Anlagen der Bundesagentur für Arbeit.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Bürgergeld online zu stellen. Nutzen Sie den Online-Antrag aktuell bitte nur, wenn Sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter Landkreis Oldenburg erhalten.
Das Ausfüllen des Antrags dauert je nach Personenzahl und Lebenssituation unterschiedlich lange und beträgt mindestens ca. 30 Minuten, häufig auch länger. Der Antrag kann jedoch auf ihrem Gerät zwischengespeichert und später fortgesetzt werden.
Mit dem Online-Antrag möchten wir Ihnen helfen, mit wenig bürokratischem Aufwand notwendige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Damit dies gelingt, ist es sehr wichtig, dass wir von Ihnen so viele Angaben wie möglich erhalten. Fehlende Informationen müssen durch das Jobcenter nachgefordert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, Nachweise gleich mit hochzuladen, so dass diese uns mit dem Online-Antrag sofort vorliegen.
Falls Sie noch nicht alle Nachweise zur Hand haben, können Sie diese später auf dem Postweg oder ebenfalls online übermitteln. Wir empfehlen die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer, damit wir Sie bei Nachfragen zeitnah kontaktieren können.
Nach Vorliegen aller Angaben entscheidet das Jobcenter über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nicht für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag wirkt jedoch grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück.
Keine – die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.