Dienstleistung
Elterngeld beantragen
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
• Basiselterngeld
• ElterngeldPlus
• Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Verfahrensablauf
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
-
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
-
Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende einheitlich bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und
-
für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
- Klage vor dem Sozialgericht
Schlagwörter
Parnterschaftsbonusmonate, ElterngeldPlus, Bundeserziehungsgeld, Basiselterngeld, Elterngeld beantragen, Elterngeld Plus, Basis-Elterngeld, Familiengeld, Basis Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Erziehungsgeld, Partnermonate, Elternzeit
Es fallen keine Gebühren an.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
-
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
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Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende einheitlich bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und
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für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht