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Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und einen neuen Geschäftsführer oder Betriebsleiter einsetzen möchten, müssen Sie sich dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen bzw. bestätigen lassen.

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Fax
04431 85-200
Telefon
04431 85-0

Häufig gestellte Fragen

Die für die Führung der Geschäfte bestellte Person / der Betriebsleiter muss über die erforderliche fachliche Eignung sowie die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.


Die beabsichtigte Einsetzung eines neuen Geschäftsführers oder Betriebsleiters ist der zuständigen Erlaubnisbehörde unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars erfolgen.


  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Wohnsitzes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Anstellungsvertrages

Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.