Dienstleistung
Gelegenheitsverkehr: Einsetzung bzw. Wechsel eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters
Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und einen neuen Geschäftsführer oder Betriebsleiter einsetzen möchten, müssen Sie sich dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigen bzw. bestätigen lassen.
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Die für die Führung der Geschäfte bestellte Person / der Betriebsleiter muss über die erforderliche fachliche Eignung sowie die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Einsetzung eines neuen Geschäftsführers oder Betriebsleiters ist der zuständigen Erlaubnisbehörde unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Wohnsitzes
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Anstellungsvertrages
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
Schlagwörter
Taxi, Mietwagen
Die für die Führung der Geschäfte bestellte Person / der Betriebsleiter muss über die erforderliche fachliche Eignung sowie die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Die beabsichtigte Einsetzung eines neuen Geschäftsführers oder Betriebsleiters ist der zuständigen Erlaubnisbehörde unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des auf dieser Seite verlinkten Online-Formulars erfolgen.
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Wohnsitzes
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Anstellungsvertrages
Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.