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Seit einer Änderung des Fleischhygienerechts im Jahre 2010 kann die Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinellen einem Jäger übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und er für die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschult worden ist.

Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/85468
Telefon
04431/85483

Häufig gestellte Fragen

Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kann beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg beantragt werden.


  • gültiger Jahres-/Dreijahresjagdschein
  • Bescheinigung über die Schulung zur Trichinenprobenahme (sofern nicht vom Landkreis Oldenburg durchgeführt)

Die Übertragung der Probenahme erfolgt durch einen formellen Bescheid, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt und die Sachkunde belegt ist.


Es wird eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.

 

Bei Nutzung des Online-Formulars zahlen Sie die Gebühr direkt online per PayPal, paydirekt oder giropay.

 


Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probenahme besteht, muss der Jagdausübungsberechtigte das erlegte Schwarzwild einem berechtigten Jäger oder einem amtlichen Untersucher zur Trichinenprobenentnahme vorstellen.


Trichinen, Trichinellen, Jagd, Wildschweine