Dienstleistung
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild: Erlaubnis
Seit einer Änderung des Fleischhygienerechts im Jahre 2010 kann die Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinellen einem Jäger übertragen werden, sofern keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen und er für die Wahrnehmung dieser Aufgabe geschult worden ist.
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
04431/85468
04431/85483
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kann beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Jahres-/Dreijahresjagdschein
- Bescheinigung über die Schulung zur Trichinenprobenahme (sofern nicht vom Landkreis Oldenburg durchgeführt)
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Probenahme erfolgt durch einen formellen Bescheid, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt und die Sachkunde belegt ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Bei Nutzung des Online-Formulars zahlen Sie die Gebühr direkt online per PayPal, paydirekt oder giropay.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probenahme besteht, muss der Jagdausübungsberechtigte das erlegte Schwarzwild einem berechtigten Jäger oder einem amtlichen Untersucher zur Trichinenprobenentnahme vorstellen.
Schlagwörter
Trichinen, Trichinellen, Jagd, Wildschweine
Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kann beim Veterinäramt des Landkreises Oldenburg beantragt werden.
- gültiger Jahres-/Dreijahresjagdschein
- Bescheinigung über die Schulung zur Trichinenprobenahme (sofern nicht vom Landkreis Oldenburg durchgeführt)
Die Übertragung der Probenahme erfolgt durch einen formellen Bescheid, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt und die Sachkunde belegt ist.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Bei Nutzung des Online-Formulars zahlen Sie die Gebühr direkt online per PayPal, paydirekt oder giropay.
Wenn keine Berechtigung zur eigenen Probenahme besteht, muss der Jagdausübungsberechtigte das erlegte Schwarzwild einem berechtigten Jäger oder einem amtlichen Untersucher zur Trichinenprobenentnahme vorstellen.