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Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen

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Einkommensschwache Einwohnende des Landkreises Oldenburg werden in der Finanzierung von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln unterstützt, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern.

Der Landkreis Oldenburg übernimmt die Kosten für empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung über die gesetzlichen Bestimmungen nach dem (SGB) Fünftes Buch (V) und AsylbLG hinaus. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch – sie wird im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel gewährt.

 

Folgende ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden erstattet:

  • Pille
  • Spirale
  • Hormonring
  • Verhütungspflaster
  • Dreimonatsspritze
  • Sterilisation für Männer und Frauen (soweit die Kosten nicht anderweitig übernommen werden)
Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Fax
04431/8589716
Telefon
04431/85716

Häufig gestellte Fragen

Der Landkreis Oldenburg übernimmt die Kosten für verordnete, empfängnisverhütende Mittel mit dem Ziel einer selbstbestimmten Familienplanung.


Eine Kostenübernahme kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Sie beziehen eine der folgenden Leistungen: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sie haben Ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Oldenburg
  • Sie sind im fortlaufenden Leistungsbezug (seit mindestens drei Monaten) und 
  • sind mindestens 22 Jahre alt

Die Kostenübernahme für Sterilisation und Spirale ist 8 Wochen gültig.