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Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser beantragen

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Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).


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27793 Wildeshausen
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


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