Dienstleistung
Tierveranstaltung-Genehmigung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
Allgemeine Informationen
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchenlage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
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04431 85-0
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Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
0441 570 26-179
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Ansprechpunkt
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
-
für überregionale Veranstaltungen: das
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten