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Antrag auf Grundwasserentnahme

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Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.


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Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
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Fax
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


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