Die Verwaltung der Stadt Wildeshausen übernimmt für den Landkreis Oldenburg die Erhebung der Abfallgebühren im gesamten Gemeindegebiet.

Die Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Für die Entsorgung Ihrer häuslichen Abfälle stehen derzeit vier verschiedene Tonnen zur Verfügung:

  • Restmülltonne: In die schwarze Restmülltonne gehören z. B. Straßenkehricht, Knochen, defekte Gebrauchsgegenstände, Staubsaugerbeutel, Asche, Keramik und Tapetenreste. Die Tonne wird in drei verschiedenen Größen angeboten (80/120/240 Liter) und kann entweder alle 2 oder alle 4 Wochen zur Leerung bereitgestellt werden (Ausnahme 80 Liter-Tonne; bei ausschließlicher Wohnnutzung mit höchstens 2 Personen auch 8-wöchentliche Leerung möglich).
     
  • Biotonne: Bioabfall ist organischer Abfall aus Haus und Garten, z.B.: Essensreste, Gemüse- und Obstreste, Tee-/Kaffeefilter, Eierschalen, verwelkte Schnitt- und Topfblumen (ohne Topf), Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt, Unkraut. Die Biotonne wird alle zwei Wochen geleert. Alternativ kann auf Antrag bei entsprechendem Nachweis eine Befreiung von der Biotonne ausgesprochen werden.
     
  • Saison-Biotonne: Als ergänzendes Angebot wird vom Landkreis Oldenburg die Saison-Biotonne zur Verfügung gestellt, um vermehrte Entsorgung von Grünabfall zu ermöglichen. Im Hinblick auf den Klimaschutz bittet die Stadt Wildeshausen darum, vorzugsweise diese in Anspruch zu nehmen, um Fahrtwege zum Wertstoffhof zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt vom Landkreis Oldenburg.
     
  • Papiertonne: In der grünen Papiertonne werden Verpackungen aus Papier/Pappe (mit oder ohne Grünen Punkt), Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Bücher, Kartons und zusammengelegte Pappen gesammelt. Die Tonne wird in der Regel einmal im Monat geleert
     
  • Gelbe Tonne: Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterialien werden in der Gelben Tonne gesammelt. 

Stadt Wildeshausen:

Die Bestellung für die Neuauslieferung und den Tausch von Abfallbehältern (Restmüll, Bio und Papier) können schriftlich oder telefonisch durchgeführt werden.

Hinweis: Sollte nur der Abfuhrrhythmus verlängert werden, ist die alte Gebührenmarke vorzulegen

Der Tausch von defekten Abfallbehältern kann ebenfalls telefonisch veranlasst werden

Restmüllsäcke und Bio-Abfallsäcke können im Bürgerbüro erworben werden. Informationen über die Abfallwirtschaft sowie über einzelne Gebühren können dem Abfallplan des Landkreises Oldenburg entnommen werden.

Firma Bohmann:

Die Neuauslieferung und der Tausch der Gelben Tonne erfolgt über die Firma Bohmann. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Landkreis Oldenburg:

Die Abfallbeseitigung wird durch die Satzung des Landkreises Oldenburg festgesetzt. Weitere Informationen (z. B. Höhe der Abfallgebühren) finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Oldenburg, im aktuellen Abfallkalender oder im Abfall-ABC.


Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg


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