Dienstleistung
Antrag auf Erhalt freiwilliger Leistungen
Die Stadt Wildeshausen gewährt freiwillige Leistungen in Form von Zuweisungen und
Zuschüssen, nachfolgend Zuwendungen genannt. Diese können investiv (z. B.
Baumaßnahmen) oder konsumtiv (z.B. Personalaufwendungen, Betriebaufwendungen)
sein.
Für das Antragsverfahren nutzen Sie bitte unser neues Online Formular oben rechts.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zum Antragsverfahren auf Erhalt freiwilliger Leistungen der Stadt
Wildeshausen. >>> Zur Richtlinie