Dienstleistung
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Allgemeine Informationen
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben und die Fingerabdrücke werden eingescannt.
Bearbeitungsdauer
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-9 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Antragstellung abholbereit.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 92,00
Gebühr: EUR 21,00
-
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren -
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre -
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren -
Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre -
Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Formulare
Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller unter 18 Jahre ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- unterschriebene Einverständniserklärung (en) der/des Sorgeberechtigten (muss bei Antragstellung vorliegen)
- deren/dessen Personaldokumente(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/Negativerklärung vom Jugendamt)
Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen
Reisepass Änderung
Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Reisepass Ausgabe
Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Reisepass Ausstellung Express
Reisepass Ausstellung im Ausland
Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass Meldung
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Reisepass Meldung wegen Verlust
Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.