Dienstleistung
Reisepass Ausstellung vorläufig
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Allgemeine Informationen
In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Expresspass zu erstellen, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der "Notfall" ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von längstens einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar. Auch der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Antragstellung:
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Bearbeitungsdauer:
Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Formulare
Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Weiterführende Informationen
Reisepass Änderung
Reisepass Ausgabe
Reisepass Ausstellung
Reisepass Ausstellung Express
Reisepass Meldung
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Reisepass Meldung wegen Verlust
Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Internetseiten des Auswärtigen Amtes