Dienstleistung
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Allgemeine Informationen
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Oldenburg auf Abruf. Je Wohn- / Erwerbseinheit, für die eine Grundgebühr erhoben wird, kann einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllentsorgung erfolgen.
Eine Sperrmüllkarte zur kostenlosen Abholung sowie weitere Informationen zur Sperrmüllabfuhr finden Sie am Ende des Abfallwirtschaftskalenders, der jedem Haushalt jedes Jahr zugeschickt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Eine Abholung von Sperrmüll bis zu 3 m³ pro Jahr ist frei. Jede weitere Sperrmüllabfuhr ist kostenpflichtig, die Gebühr beträgt 38,00 €.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sperrmüllkarten für kostenpflichtige Abholungen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Wildeshausen.
Weiterführende Informationen
Landkreis Oldenburg, Abfallentsorgung
Müllsäcke
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wildeshausen
Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Oldenburg