Dienstleistung
Einbau Zwischenzähler (Abwasser)
Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind, können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
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04952 805-0
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind (z. B. landwirtschaftliche Viehtränken, Gartenbewässerung), können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern o. ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Installation an Trinkwasserleitungen die Trinkwasserordnung zu beachten ist. Informationen hierzun finden Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.
Anträge / Formulare
Antrag Einbau und Abnahme Zwischenzähler mit Sepa-Lastschriftmandat
Hinweise Einbau und Abnahme Zwischenzähler
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Kanalisation gelangen, ist beim Abwasserverband Overledingen, einem Zweckverband der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, zu stellen.
Dieser hat seinen Sitz in 26817 Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Telefon 04952 921200.
Zusätzlich melden Sie die Installation des Zwischenzählers bitte dem Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Telefon 04952 8051220.
Schlagwörter
Abwasser, Gebühr, Zwischenzähler
Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind (z. B. landwirtschaftliche Viehtränken, Gartenbewässerung), können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern o. ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Installation an Trinkwasserleitungen die Trinkwasserordnung zu beachten ist. Informationen hierzun finden Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.
Antrag Einbau und Abnahme Zwischenzähler mit Sepa-Lastschriftmandat
Hinweise Einbau und Abnahme Zwischenzähler
Der Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Kanalisation gelangen, ist beim Abwasserverband Overledingen, einem Zweckverband der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, zu stellen.
Dieser hat seinen Sitz in 26817 Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Telefon 04952 921200.
Zusätzlich melden Sie die Installation des Zwischenzählers bitte dem Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Telefon 04952 8051220.