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Antrag Einbau und Abnahme Zwischenzähler

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Hinweise zum Einbau eines Zwischenzählers

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Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind, können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind (z. B. landwirtschaftliche Viehtränken, Gartenbewässerung), können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.

Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern o. ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Installation an Trinkwasserleitungen die Trinkwasserordnung zu beachten ist. Informationen hierzun finden Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.


Antrag Einbau und Abnahme Zwischenzähler mit Sepa-Lastschriftmandat

 

Hinweise Einbau und Abnahme Zwischenzähler


Der Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Kanalisation gelangen, ist beim Abwasserverband Overledingen, einem Zweckverband der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, zu stellen.

Dieser hat seinen Sitz in 26817 Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Telefon 04952 921200.

 

Zusätzlich melden Sie die Installation des Zwischenzählers bitte dem Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Telefon 04952 8051220.


Abwasser, Gebühr, Zwischenzähler