Dienstleistung
Einbau Zwischenzähler (Abwasser)
Wichtigste Merkmale
Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind, können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Hierfür ist der Einbau eines Zwischenzählers erforderlich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt Einbau Zwischenzähler.
Einrichtung
Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind (z. B. landwirtschaftliche Viehtränken, Gartenbewässerung), können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern o. ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Installation an Trinkwasserleitungen die Trinkwasserordnung zu beachten ist. Informationen hierzun finden Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.
Anträge / Formulare
Abwasserverband Overledingen
- Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen gemäß § 14 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
- Hinweisblatt
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Kanalisation gelangen, ist beim Abwasserverband Overledingen, einem Zweckverband der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, zu stellen.
Dieser hat seinen Sitz in 26817 Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Telefon 04952 921200.
Zusätzlich melden Sie die Installation des Zwischenzählers bitte dem Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Telefon 04952 8051220.
Schlagwörter
Abwasser, Gebühr, Zwischenzähler
Leistungsbeschreibung
Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind (z. B. landwirtschaftliche Viehtränken, Gartenbewässerung), können auf Antrag von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern o. ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich bei diesem Wasser um einleitungspflichtiges Abwasser handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Installation an Trinkwasserleitungen die Trinkwasserordnung zu beachten ist. Informationen hierzun finden Sie bei Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten.
Anträge / Formulare
Abwasserverband Overledingen
- Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen gemäß § 14 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
- Hinweisblatt
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Abnahme eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Kanalisation gelangen, ist beim Abwasserverband Overledingen, einem Zweckverband der Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn, zu stellen.
Dieser hat seinen Sitz in 26817 Rhauderfehn, 1. Südwieke 2a, Telefon 04952 921200.
Zusätzlich melden Sie die Installation des Zwischenzählers bitte dem Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Telefon 04952 8051220.