Fundsachen / Fundtiere

Die Vorschriften über den Umgang mit "Fundsachen" finden sich im §§ 966 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sollten Sie Finder einer Sache sein, sind Sie verpflichtet, dem Verlierer, Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten dies unverzüglich mitzuteilen bzw. soweit Sie diesen nicht kennen, das Fundbüro der Stadt Wildeshausen über den Fund zu unterrichten. Nach § 966 Absatz 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Fundsache zu verwahren; gleichzeitig sind Sie jedoch nach § 967 BGB berechtigt (und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet), die Fundsache an das Fundbüro der Stadtverwaltung abzuliefern.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate.

Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fundsachen, die personenbezogene Daten (z.B. Handys, Notebooks, Digitalkameras, USB-Sticks, externe Festplatten u. Ä.) enthalten, nach der Aufbewahrungsfrist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den/die Finder/in herausgegeben werden dürfen (Verfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen).

Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

Die o. g. Vorschriften gelten auch für Tiere.

Sofern Sie ein Tier gefunden haben, sind Sie aufgrund der Vorschriften verpflichtet, dieses zu melden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Tierschutzverein Delmenhorst und Umgebung e. V.. Die Stadt Wildeshausen hat mit dem Tierschutzverein einen Vertrag abgeschlossen, der u. a. regelt, dass die auf dem Gebiet der Stadt Wildeshausen aufgefundenen Fundtiere unverzüglich vom jeweiligen Fundort abgeholt, untergebracht und versorgt werden.


Sie erreichen den Tierschutzverein wie folgt:


Tierschutzverein Delmenhorst und Umgebung e. V.

Schillbrok 5

27755 Delmenhorst

Tel.: 04221 - 68 90 150

E-Mail: kontakt@tierschutzverein-delmenhorst.de

Bitte nur in NOTFÄLLEN: 0162/6823168

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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