Allgemeine Informationen

Sollten Sie einen Gegenstand oder eine Sache verloren haben, so können Sie sich beim Fundamt informieren, ob der vermisste Gegenstand eventuell durch andere Bürger abgegeben wurde. In dem Fall registriert das Fundamt die Fundsache und hebt diese mindestens 6 Monate im Archiv auf. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Fundsachen zur Versteigerung freigegeben.

Sollten Sie Finder einer Sache sein, so können Sie diese beim Fundamt abgeben. Dort können Sie auch einen Eigentumsanspruch geltend machen. In diesem Fall erwerben Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten das Eigentum an der Sache.

Ebenso können Sie einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Für den Fall, dass der Eigentümer die Fundsache im Fundbüro abholt, wird er entsprechend auf den beanspruchten Finderlohn hingewiesen, der sowohl im Fundbüro hinterlegt als auch beim Finder entrichtet werden kann. Die Höhe des Finderlohnes beträgt 5 % des Schätzwertes der Fundsache.

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